Allgemeine Informationen

Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie mich bitte.

Es wird um rechtzeitige Absage ersucht, falls ein Termin nicht eingehalten werden kann. Ist dies nicht der Fall, behalte ich mir vor die Therapie-/Massageeinheit in Rechnung zu stellen.

Bei akuten Erkrankungen (Erkältungen, Unwohlsein, …) kommen Sie bitte nicht in die Praxis.

Logopädische Therapien benötigen eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung muss außerdem vom Chefarzt Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote. Diese schicken Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung an Ihre Krankenkasse, wo Ihnen gemäß den Tarifbestimmungen ein Teil der Therapiekosten rückerstattet wird.

Die TUINA-Massage erfordert keine ärztliche Verordnung. Sie kann unterstützend zu medizinischen Behandlungen eingesetzt werden, ersetzt aber keinesfalls eine ärztliche Diagnostik oder Behandlung.

Bequeme Kleidung ist bei allen Therapien/Massagen von Vorteil. Es müssen keine Handtücher oder Auflagen mitgenommen werden. Diese sind ausreichend vorhanden.